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03/26
KI bei Amazon: Neue Tools, neue Möglichkeiten
Künstliche Intelligenz hält aktuell in immer mehr Bereiche des E-Commerce Einzug – auch bei Amazon. Der Marktplatz erweitert seine Plattform zunehmend um KI-gestützte Funktionen, die Prozesse vereinfachen und Aufgaben automatisieren sollen.
Viele dieser Tools können den Arbeitsalltag zwar erleichtern, befinden sich jedoch noch in einer frühen Entwicklungsphase und liefern derzeit nicht immer zuverlässige oder fehlerfreie Ergebnisse. Im Folgenden haben wir die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und News rund um KI bei Amazon für Sie zusammengefasst.
KI-Dashboard für automatische Listing-Änderungen
Amazon erweitert seine Infrastruktur und bündelt mit dem neuen Dashboard „Angebotsänderungen überprüfen“ alle von Amazon initiierten Änderungen der letzten 60 Tage an einem zentralen Ort. Die bisherige Excel-Funktion wird damit ersetzt.
KI-generierte Inhaltsvorschläge
Amazon spielt KI-generierte Inhaltsvorschläge aus, wenn potenziell falsche oder richtlinienwidrige Inhalte erkannt werden. Marken können diese genehmigen oder ablehnen – reagieren sie nicht innerhalb von 14 Tagen, wird der Vorschlag automatisch veröffentlicht. Feedback kann bis zu 60 Tage nachverfolgt werden.
Während Amazon seine Prozesse mit KI weiter automatisiert, sollten die vorgeschlagenen Änderungen unbedingt sorgfältig geprüft werden, da die KI-Vorschläge derzeit noch fehleranfällig sind.
Amazon plant AI-Content Marketplace
Amazon plant laut Berichten einen Marktplatz, über den KI-Unternehmen Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos gezielt lizenzieren können.
Damit rückt die Frage in den Fokus, wie Inhalte künftig genutzt werden dürfen und welche Rechte Unternehmen an ihrem Content behalten. Perspektivisch kann das auch Auswirkungen auf Produkttexte, Listings oder Marketingmaterialien haben.
Noch steht vieles nicht final fest. Klar ist jedoch: Content entwickelt sich zunehmend zu einem strategischen Vermögenswert.
Starke neue Marken an unserer Seite
Während andere laut sind, macht ICONIC in Q1 still und heimlich riesige Sprünge und erweitert den Kundenstamm im Mittelstand mit starken Partnern:
Medion, Zwilling, New Era, Duravit und Bosch Tiernahrung zählen ab sofort zu den Marken, die wir auf Amazon weiterentwickeln dürfen.
Wir freuen uns auch hier in Zukunft alle Kunden über unsere Networking Events zu verbinden.
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026: Das gilt jetzt für Unternehmen & Amazon
KI-Kennzeich- nungspflicht ab 2026: Das gilt jetzt für Unternehmen & Amazon
Ab August 2026 wird es ernst: Die EU führt mit Art. 50 der KI-Verordnung eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten ein.
Was heißt das für Unternehmen?
Immer dann, wenn Inhalte überwiegend durch KI erstellt wurden und wie „menschlich gemacht“ wirken, müssen sie als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Keine Kennzeichnung ist nötig:
- wenn KI nur als Unterstützung dient und der Mensch den Inhalt maßgeblich prägt
- bei rein interner oder privater Nutzung
Achtung: Verstöße können teuer werden – bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes.
KI-Kennzeichnung auf Amazon: Was wahrscheinlich kommt
Für Amazon gibt es aktuell noch keine offizielle Regelung zur Kennzeichnung von KI-Inhalten im Kontext der KI-VO. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Plattform ihre Richtlinien entsprechend anpassen wird – insbesondere bei Produktbildern, Texten und A+ Content.
Denkbar sind strengere Vorgaben zur Vermeidung irreführender Inhalte sowie technische Lösungen wie Metadaten oder Kennzeichnungen im Hintergrund.
Seller sollten sich daher darauf einstellen, dass KI-generierte Inhalte künftig stärker geprüft und reguliert werden
Fazit:
Die Kennzeichnungspflicht greift immer dann, wenn KI-Inhalte maßgeblich erstellt. Unternehmen sollten jetzt klare Regeln und Prozesse schaffen, um rechtssicher zu bleiben, auch im Hinblick auf Plattformen wie Amazon, wo künftig strengere Vorgaben und Kontrollen zu erwarten sind. Wer sich früh vorbereitet, vermeidet Risiken und bleibt wettbewerbsfähig.
Amazon Update: Shoppable Collections endet – A+ Content erhält Quality Score
Amazon Update: Shoppable Collections endet – A+ Content erhält Quality Score
Amazon hat im A+ Content Manager zwei Änderungen angekündigt, die unmittelbar relevant sind:
Shoppable Collections wurde am 27. Februar 2026 eingestellt
Das Modul wird vollständig von den Produktdetailseiten und aus dem A+ Content Manager entfernt.
Bereits hochgeladene Assets bleiben in der Medienbibliothek erhalten.
Wichtig:
Ist eine Brand Story veröffentlicht, wird diese automatisch angezeigt.
Ohne veröffentlichte Brand Story entsteht seit dem 27.02. eine sichtbare Lücke im „Von der Marke“-Bereich.
Content Quality Analysis startet (Beta)
A+ Inhalte werden künftig wöchentlich bewertet – nach:
- Lesbarkeit
- Informationsvollständigkeit
- Visuelle Darstellung
- Conversion-Wirksamkeit
Seiten erhalten ein Rating („Verbesserungsbedarf“ oder „Erfüllt die Standards“) sowie priorisierte Empfehlungen.
Was jetzt wichtig ist:
Prüfen, ob eine Brand Story auf allen relevanten ASINs live ist und bestehende A+ Inhalte im Hinblick auf die vier Bewertungsdimensionen überprüfen.
Bei Fragen oder wenn Unterstützung benötigt wird, melden Sie sich gerne.
Umstellung bei Sponsored Brands: Auswirkungen auf Creatives und Listings
Amazon ersetzt ab März das bisherige Format „Sponsored Brands – Produktkollektionen“ durch „Sponsored Brands-Kollektionen“.
Bestehende Kampagnen bleiben aktiv und können weiterhin optimiert werden. Im bisherigen Format lassen sich jedoch keine neuen Anzeigengruppen mehr erstellen. Die Umstellung erfolgt schrittweise.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- 3–10 Produkte pro Anzeige (statt bisher 3)
- Dynamische Produktauswahl durch Amazon KI oder manuelle Auswahl möglich
- Hervorhebung relevanter Produktdetails wie Bewertungen
- Kein verpflichtendes Lifestyle-Bild
- Kein individueller Anzeigentitel mehr im bisherigen Sinne
Im Zuge der Umstellung werden Inhalte stärker direkt aus den jeweiligen Listings verwendet. Individuelle Creative-Elemente wie Custom Headlines oder separate Bildmotive stehen in dieser Form nicht mehr im Vordergrund.
Bedeutung für Werbetreibende:
Die Qualität des Listings wirkt sich künftig noch direkter auf die Anzeigenwirkung aus. Titel, Bilder, Bullet Points und A+ Content sollten daher nicht nur aus SEO-Sicht, sondern auch im Hinblick auf Sponsored Brands überprüft werden.
Eine rechtzeitige Überprüfung bestehender Listings ist empfehlenswert – insbesondere bei stark beworbenen ASINs.
Ostern: Brand Store und Custom Landing Pages
Ostern steht vor der Tür
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihren Store auf Osterkäufer vorzubereiten. Prüfen Sie Ihren Lagerbestand, optimieren Sie Listings mit saisonalen Keywords wie „Osterdekoration“ oder „Ostergeschenke“ und setzen Sie auf hochwertige, festliche Bilder. Ergänzt durch Aktionen wie Coupons oder Blitzangebote und eine saubere Versandstrategie holen Sie das Maximum aus der Frühjahrssaison heraus.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei – von der Strategie bis zur operativen Umsetzung.
Brand Store nicht vergessen
Auch Ihr Amazon Brand Store sollte für Ostern angepasst werden: saisonale Banner, thematische Kategorien und passende Bildwelten sorgen für Wiedererkennung, längere Verweildauer und höhere Conversion-Rates.
👉 Beispiel: LEGO Ostergeschenke
Custom Landing Pages auf Amazon – für viele noch unbekannt
Für viele Marken noch weitgehend unbekannt sind Custom Landing Pages auf Amazon. Diese können ausschließlich über einen Amazon Advertising Ansprechpartner angelegt werden. Offizielle Kosten nennt Amazon nicht – die Investition ist entsprechend hoch.
Der große Vorteil: Es kann eine frei gestaltete Landingpage direkt auf Amazon erstellt werden, auf die gezielt Werbung geschaltet und direkt verlinkt werden kann.
👉 Beispiel: LEGO Star Wars Smart Play
Aktualisierung: Gebühr für digitale Dienstleistungen zum 20. März 2026
Amazon aktualisiert zum 20. März 2026 die Gebühr für digitale Dienstleistungen. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland bedeutet das: Wer in den Amazon-Stores Frankreich, Italien oder Spanien verkauft, muss ab diesem Datum mit höheren Gebühren rechnen.
Die Gebühr dient zur Abdeckung staatlicher Digitalsteuern (DST) und wird als 3 %-Aufschlag auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon berechnet. Für Verkäufe im französischen Store kommt zusätzlich ein 3 % Aufschlag auf die FBA-Gebühren hinzu.
Amazon begründet die Anpassung damit, die Gebührensätze enger an die zugrunde liegenden Kosten bzw. den jeweiligen DST-Steuersatz im Verkaufsland anzulehnen. Ab dem 20. März ist die Gebühr auch im Einnahmenrechner einsehbar.